Welche Veränderungen stehen auf Europas Straßen an, und wie sieht es mit dem Handy-Blitzer? Kommt die Tagesvignette für Österreich? Und was steckt hinter der neuen Regelung zur Vollstreckung der Bußgelder in der Schweiz?
KEINE LKW MAUT FÜR GROSSE WOHNMOBILE IN DEUTSCHLAND
Ab 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Zugelassene Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen bzw. Fahrzeuge mit fest eingebauter Wohneinrichtung (Küche, Toilette etc.) sind jedoch nicht betroffen. Die meisten Mautkontrollsysteme sollten die Wohnmobile eindeutig erkennen.
HANDYBLITZER IN GANZ DEUTSCHLAND
Im Jahr 2022 wurde in Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt gestartet, um das Verbot der Handynutzung während der Fahrt effektiver zu überwachen. Das Monocam-System wurde eingeführt, um festzuhalten, ob der Fahrer oder die Fahrerin ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält. Das Bundesland plant nun eine Gesetzesänderung, um dieser Überwachung eine bisher fehlende rechtliche Grundlage zu geben.
Obwohl die Handy-Blitzer zunächst nur im Raum Mainz und Trier getestet wurden, könnten sie zukünftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Handy-Überwachung in absehbarer Zeit deutschlandweit stattfinden könnte. In den Niederlanden ist ein ähnliches Blitzersystem bereits im regulären Einsatz. Personen, die beim Telefonieren am Steuer erwischt werden, müssen in Deutschland mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen und erhalten einen Punkt in Flensburg.
BUßGELDER AUS DER SCHWEIZ WERDEN VOLLSTRECKT
Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 – ein genaues Datum steht noch aus – wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Diese Entwicklung bedeutet, dass Personen, die in der Schweiz geblitzt werden, zukünftig einfacher zur Kasse gebeten werden können. Gleiches gilt auch für Verkehrssünder in Deutschland. Eine Voraussetzung für die gegenseitige Vollstreckung ist, dass das Bußgeld sowie die Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland beziehungsweise 80 Schweizer Franken in der Schweiz überschreiten.
TAGESVIGNETTE FÜR ÖSTERREICH KOMMT
Die österreichische Regierung hat beschlossen, ab 2024 eine Tagesvignette für Autobahnen einzuführen und gleichzeitig den Preis für das 10-Tages-Pickerl zu erhöhen. Die ausschließlich digitale Tagesvignette ist für 8,60 Euro erhältlich, während der Preis für das 10-Tages-Pickerl auf 11,50 Euro steigt.
Ab dem 1. März 2024 wird der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen exzessives Rasen wirksam. Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung erhalten Behörden unter anderem die Befugnis, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr zurückgegeben wird.
DEUTLICH HÖHERE BUßGELDER IN ITALIEN
In Italien stehen für bestimmte Verkehrsdelikte erheblich höhere Bußgelder in Aussicht. Die geplanten Verschärfungen sind eine Reaktion auf die drastisch angestiegenen Unfallzahlen auf den Straßen des Landes. Insbesondere Verstöße, die zu Ablenkungen beim Fahrer führen könnten, wie beispielsweise die Nutzung des Handys oder Alkoholkonsum am Steuer, sollen strenger bestraft werden. Aber auch Falschparken und übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen mit höheren Geldbußen belegt werden. Das Parlament muss die vorgeschlagenen Maßnahmen noch billigen. Die neuen Regelungen könnten bereits ab Januar 2024 in Kraft treten.
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