2024 – NEUES JAHR, NEUE REGELN

DAS ÄNDERT SICH FÜR AUTOFAHRER IN DEUTSCHLAND

Welche Veränderungen stehen beim Führerschein an, und wie sieht es mit der Unterstützung für Elektroautos aus? Soll es den Handyblitzer wirklich geben? Und was steckt hinter der Einführung der Blackbox für Autos? Diese Aspekte werden im Jahr 2024 für Autofahrende besonders relevant.

HANDYBLITZER

Im Jahr 2022 wurde in Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt gestartet, um das Verbot der Handynutzung während der Fahrt effektiver zu überwachen. Das Monocam-System wurde eingeführt, um festzuhalten, ob der Fahrer oder die Fahrerin ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält. Das Bundesland plant nun eine Gesetzesänderung, um dieser Überwachung eine bisher fehlende rechtliche Grundlage zu geben.

Obwohl die Handy-Blitzer zunächst nur im Raum Mainz und Trier getestet wurden, könnten sie zukünftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Handy-Überwachung in absehbarer Zeit deutschlandweit stattfinden könnte. In den Niederlanden ist ein ähnliches Blitzersystem bereits im regulären Einsatz. Personen, die beim Telefonieren am Steuer erwischt werden, müssen in Deutschland mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen und erhalten einen Punkt in Flensburg.

FÖRDERUNG FÜR E-AUTOS LÄUFT VORZEITIG AUS

Die staatliche Unterstützung für den Kauf von Elektroautos wurde bereits reduziert. Ab dem kommenden Jahr wird es keine staatliche Förderung mehr für den Kauf von Elektroautos geben. Seit dem 18. Dezember 2023 ist die Möglichkeit zur Beantragung neuer Fördermittel nicht mehr gegeben. Ausgenommen sind bereits genehmigte Förderungen. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingegangen sind, werden weiterhin in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ursprünglich war das Ende der staatlichen Kaufprämien für Elektroautos für das Jahr 2025 geplant.

SPRIT WIRD TEURER WEGEN CO₂ STEUER

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Tanken und Heizen aufgrund der erhöhten CO₂-Steuer schrittweise teurer. Der Preis pro Tonne CO₂ steigt von bisher 30 Euro auf 45 Euro. Dies bedeutet, dass Benzin und Diesel um mehr als 4 Cent pro Liter teurer werden, wie vom ADAC berichtet.

Trotz dieser Veränderung bleibt die 2022 angehobene Entfernungspauschale für Pendler bestehen. Pendler erhalten weiterhin 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

BLACKBOX-PFLICHT

Der Event Data Recorder (EDR) ist vergleichbar mit der Blackbox in Flugzeugen, wird in allen neu zugelassenen Fahrzeuge installiert sein und im Falles eines Unfalls Daten aufzeichnen, die nach einem Unfall ausgewertet werden können. Diese Aufzeichnungen erfolgen nur im Falle eines Unfalls und umfassen eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach dem Crash. Die gesammelten Daten dienen der Unfallrekonstruktion und der Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit. Der Recorder ist ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) Pflicht.

FAHRERASSISTENZSYSTEME WERDEN AB JULI ZUR PFLICHT

Die Sicherheit beim Fahren wird durch Fahrerassistenzsysteme maßgeblich gesteigert. Ab dem 7. Juli 2024 werden bestimmte dieser Systeme für neu zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Hierzu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem sowie die Möglichkeit zur Installation einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

LKW MAUT FÜR WOHNMOBILE???

Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erweitert, wobei Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen ausgenommen sind.

Die geänderten Regelungen könnten ab Juli 2024 etwa 160.000 in Deutschland zugelassene Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 und unter 7,5 Tonnen betreffen. Die meisten dieser Fahrzeuge sind jedoch von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und fallen nicht unter die Mautpflicht, wie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt.

Generell besteht laut BALM keine Mautpflicht für Fahrzeuge, die dauerhaft und fest mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind, zu der unter anderem eine Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum gehören. Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche ausmachen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten genutzt werden.

Fotoquelle: Pexels.meruyert-gonullu

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